AGB

Ingenieurbüro Dr. Hesse
Finkenhag 5a
D - 52074 Aachen
Telefon:  +49(0)241-9800246
Telefax:  +49(0)3212-1282680
E-Mail: h(at)ing-drhesse.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeiner Teil
1.1 Es gelten in der Vertragsbeziehung zwischen dem Ingenieurbüro Dr. Hesse und dem Kunden ausschließlich die hier verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden aktuellen Fassung.
1.2 Die Einbeziehung jeglicher außerhalb dieser Vereinbarung bestehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sie erfolgt auch dann nicht, wenn auf eine erklärte Einbeziehung, beispielsweise durch Hinweise auf dem Geschäftspapier, Lieferscheinen o.ä., durch das Ingenieurbüro Dr. Hesse geschwiegen oder nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.3 Eine Zustimmung zur Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden liegt auch nicht in der Erbringung der vereinbarten Leistung, deren vorbehaltsloser Entgegennahme oder Zahlung des vereinbarten Entgeltes.

§ 2 Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag zwischen dem Ingenieurbüro Dr. Hesse und dem Kunden kommt durch die mit dem Angebot übereinstimmende Annahme nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen 2.2 bis 2.5 zustande.
2.2 Die durch das Ingenieurbüro Dr. Hesse im Rahmen des Internet-Angebotes dargebotenen Produkte stellen eine Aufforderung des Ingenieurbüro Dr. Hesse an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.
2.3 Die Bestellung des Kunden ist das Angebot an das Ingenieurbüro Dr. Hesse zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Bestellung genannten Bedingungen.
2.4 Die durch das Ingenieubüro Dr. Hesse an den Kunden gerichtete Bestätigung des Bestelleinganges stellt keine Annahme des Angebotes dar.
2.5 Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahmeerklärung durch das Ingenieurbüro Dr. Hesse oder in Ermangelung einer solchen durch die Lieferung der Zugangsdaten zur Datenbank an die vom Kunden in der Bestellung benannten Lieferanschrift oder User zustande.
2.6 Abweichend hiervon erstellt das Ingenieurbüro Dr. Hesse auf Wunsch auch ein spezielles Angebot für den Kunden. Die Annahme des Angebotes kommt in diesem Falle durch die Bestellung des Kunden auf der Basis des gesonderten Angebotes zustande.

§ 3 Liefer- und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Lieferung des in der Bestellung definierten Produktes (Zugangslizenz) erfolgt durch Übergabe der Zugangsdaten zur Datenbank oder durch Freischaltung der IP-Adressen. Als Zeitpunkt der Übergabe gilt der in der Bestellung genannte Lizenzbeginn.
3.2 Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, es sei denn, die Parteien vereinbaren im Einzelfall schriftlich etwas anderes.
3.3 Die Rechnungsstellung erfolgt per Telefax, Post oder in elektronischer Form.

§ 4 Verzug
4.1 Im Falle des Verzuges ist das Ingenieurbüro Dr. Hesse berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
4.2 Das Ingenieurbüro Dr. Hesse ist berechtigt, gemäß § 353 HGB Fälligkeitszinsen vom Tag der Fälligkeit in Rechnung zu stellen.

§ 5 Gewährleistung
5.1 Die Gewährleistungsfrist entspricht dem Lizenzzeitraum.
5.2 Mängel der Datenbank sind unverzüglich zu rügen, andern falls gilt die Lizenz als genehmigt.
5.3 Im Gewährleistungsfall bessert das Ingenieurbüro Dr. Hesse nach eigener Wahl nach.
5.4 Der Kunde kann den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten, sofern zweimalige Nachbesserungen des Ingenieurbüro Dr. Hesse gescheitert sind. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
5.5 Bevor der Kunde sein Gewährleistungsrecht wahrnimmt, soll er sich mit dem Ingenieurbüro Dr. Hesse in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen und eine zügige Durchführung der Gewährleistung zu ermöglichen.

§ 6 Haftung
6.1 Das Ingenieurbüro Dr. Hesse haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet das Ingenieurbüro Dr. Hesse bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, der in jeder Hinsicht auf den Kaufpreis der bestellten Lizenz beschränkt ist. Der Ersatz mittelbarer Schäden ist im Fall der fahrlässigen Haftung ausgeschlossen.
6.2 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6.4 Das Ingenieurbüro Dr. Hesse haftet nicht für Schäden, die auf Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind.
6.5 Die verschuldensunabhängige Haftung des Ingenieurbüro Dr. Hesse für bereits bei Vertragsabschluß vorhandene Fehler nach § 536a Satz 1 (BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 7 Datenschutz
7.1 Die im Rahmen der Bestellung anfallenden Kundendaten werden ausschließlich zum Zweck der Bestellabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt.
7.2 Das Ingenieurbüro Dr. Hesse verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger Datenschutzbestimmungen, insbesondere zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG und zur Vornahme geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zu Sicherung des Datenschutzes.

§ 8 Rechtswahl
8.1 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung.

§ 9 Schriftform
9.1 Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
9.2 Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien.
9.3 Die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses ist nur unter Wahrung  der Schriftform möglich.
9.4 Zur Wahrung der Schriftform genügt in Abweichung von §§ 127 Abs. 3, 126a BGB die Abgabe einer Erklärung per E-Mail auch dann, wenn der Aussteller erkennbar ist und die Erklärung nicht mit einer elektronischen Signatur versehen ist. Der Verwender einer nicht mit der elektronischen Signatur nach §§ 127 Abs. 3, 126a BGB versehenen E-Mail muss sich den Inhalt der Erklärung als richtig entgegenhalten lassen und verzichtet im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf den Einwand, dass die Erklärung nicht von ihm mit
dem betreffenden Inhalt an den in der Erklärung genannten Adressaten zu dem in der Erklärung ausgewiesenen Zeitpunkt abgegeben wurde.

§ 10 Gerichtsstand
10.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Aachen.
10.2 Das Ingenieurbüro Dr. Hesse ist ungeachtet vorstehender Regelung berechtigt, an jedem gesetzlich zulässigen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

§ 11 Salvatorische Klausel
20.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Vorschrift tritt die gesetzliche Regelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer Weise etwas anderes. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke.

Gültig seit 11.11.2011


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